Biozidrechts-
Durchführungsverordnung
( ChemBiozidDV )
Sehr
geehrte Kunden,
ab dem 01.Januar
2025 tritt die neue
Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Für den Verkauf
von biozidhaltigen Produkten gilt dann:
·
Wir
dürfen keinen freien Zugriff auf biozidhaltige Antifouling-Produkte
gewähren
·
Der
Verkauf darf nur durch im Betrieb beschäftigte, sachkundige Personen erfolgen
·
Vorher
werden die persönlichen Voraussetzungen des Käufers gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1
überprüft
·
Ein
vorgeschriebenes Abgabegespräch nach § 11 Absatz 2 Nummer 2 informiert
Sie über die Umweltauswirkungen und den sicheren Einsatz
Dies gilt für
den stationären Handel, Telefonverkäufe sowie Bestellungen über unseren
Online-Shop. Es wird sichergestellt, dass Sie als Kunde die gesetzlichen
Anforderungen erfüllen und die beste Entscheidung für den Schutz der Umwelt und
die Pflege Ihres Bootes treffen.
Bei uns erhalten Sie:
- Bootsfarben, Bootslacke und Antifouling
- Innenfarben und Fassadenfarben
- Holzlasuren, Holzfarben und Holzöle
- Polyester und Epoxide
- Schleifmittel
- Arbeitsschutzprodukte
Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:00 - 17:00 Uhr